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Gebärdensprache in Verwaltungsverfahren; Beantragung einer Kostenerstattung

Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens können eine Erstattung der Kosten für Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikationshelfer beantragen.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 21 Amt für Kinder, Jugend und Familie

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