Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
und
13:00 Uhr - 16:00 UhrFür eine persönliche Vorsprache müssen Sie sich einen Termin geben lassen.
Diesen erhalten Sie für die ZAB in München unter terminanfrage.zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de
Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich!
Telefonisch sind wir Mo., Di., Do. und Fr. von 10-12 Uhr und Di. von 14-16 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten bitten wir um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an unser Postfach zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de. 
Wir bitten Sie, bei der Kontaktaufnahme – telefonisch wie auch per E-Mail – stets Ihre AZR-Nummer anzugeben.
            Hofmannstraße 51
            
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