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Fahrlehrerlaubnis; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Sie möchten in Deutschland als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin arbeiten? Dann brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - eine Fahrlehrerlaubnis erhalten.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 6 - Sg. 63 - Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur zu diesen festen Zeiten unter der Tel. +49 8441 27-5070 telefonisch erreichbar:
Mo., Do. und Fr. 8:00 - 12:30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr.
Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag ist Bearbeitungstag. Die Fahrerlaubnisbehörde ist am Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag geschlossen, die Fahrerlaubnisbehörde ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.

Hausanschrift

Pettenkoferstr. 5
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm