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Sie möchten in Deutschland als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin arbeiten? Dann brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - eine Fahrlehrerlaubnis erhalten.
Die Tätigkeit als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in diesem Beruf arbeiten dürfen, brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Nur mit dieser Erlaubnis dürfen Sie Personen zum Führen von Fahrzeugen ausbilden.
Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie die Fahrlehrerlaubnis erhalten. Dafür muss Ihre ausländische Berufsqualifikation im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Fahrlehrererlaubnis anerkannt werden. Im Verfahren vergleicht die zuständige Stelle (eine Behörde) Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis.
Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis erfüllen.
Es ist irrelevant, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in welchem Land Sie Ihre Berufsqualifikation erworben haben.
Sie können den Antrag auch aus dem Ausland stellen.
Sie stellen einen „Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis“ bei der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen und Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und eines Fahrlehrerscheins kostet 40,90 EUR. Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Rechtsgrundlagen
Keine.
Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.
Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren in der Regel maximal 3 Monate.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen, bayernweit: Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Wichtige Unterlagen sind generell:
Dienstleistungsfreiheit
Sie können auch vorübergehend und gelegentlich als Fahrlehrer bzw. Fahrlehrerin in Deutschland arbeiten. Dann wird ein entsprechender Vermerk in Ihre Fahrlehrerlaubnis eingetragen. Auch in diesem Fall wird von der zuständigen Behörde geprüft, ob Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland gleichwertig mit der im Inland geforderten Ausbildung und Prüfung ist. Werden wesentliche Unterschiede festgestellt und ist dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet, kann die Erteilung der Erlaubnis von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Die oben genannten Voraussetzungen gelten gleichermaßen.
Im Übrigen müssen Sie Ihre Arbeit vor der ersten Tätigkeit und anschließend jährlich der zuständigen Stelle melden. Die zuständige Stelle informiert Sie genau über das Verfahren.
Verfahren für Spätaussiedler
Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungs-Verfahren wahlweise nach dem hier genannten Gesetz oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Ihre zuständige Stelle wird Sie dazu beraten.
verwaltungsgerichtliche Klage
Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis werden unter bestimmten Voraussetzungen zur Fahrlehrerprüfung zugelassen.