Logo Bayernportal

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz

Kriegsflüchtlinge können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragen.

Ansprechpartner - Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Ausländerrecht, Personenstandswesen

Anzahl: 6