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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragen.

Ansprechpartner - Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Ausländerrecht, Personenstandswesen

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