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Feuerwehrschulen; Durchführung von Aus- und Fortbildungen

Zu den Aufgaben der Feuerwehrschulen zählen insbesondere die Aus- und Fortbildung der bayerischen Feuerwehren im Brandschutz, im technischen Hilfsdienst sowie im Bereich Katastrophenschutz und ABC-Einsatz.

Für Sie zuständig

Staatliche Feuerwehrschule Geretsried

Leistungsdetails

Die Staatlichen Feuerwehrschulen (Geretsried, Regensburg, Würzburg) haben insbesondere Feuerwehrdienstleistende der Freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie besondere Führungsdienstgrade im Brandschutz und im technischen Hilfsdienst auszubilden, soweit eine Ausbildung am Standort nicht möglich ist oder nicht ausreicht.

Die Ausbildung zu Disponenten einer integrierten Leitstelle in Bayern wird an der Staatlichen Feuerwehrschule in Geretsried durchgeführt.

Außerdem gehört zu den Aufgaben der Feuerwehrschulen die

  • Erstellung von Merkblättern und Ausbildungsunterlagen bzw. Mitwirkung bei deren Ausarbeitung
  • Mitarbeit in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen
  • Stellungnahmen zu Vorschriftenentwürfen aller Art
  • Mitwirkung bei der Erprobung von Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen

Bedarfsermittlung und Anmeldeverfahren

  • Die Feuerwehrschulen erstellen im Frühsommer des Jahres in Benehmen mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. ihre Lehrgangsplanung für das darauffolgende Lehrjahr. Den Fachberatern wird nach einem Schlüssel, in dessen Berechnung die Zahl der Feuerwehren, die Zahl der Einsatzkräfte und der aktuelle Bedarf einfließen, ein Kontingent an Lehrgangsplätzen zugewiesen.
  • Die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierungen weisen den Landkreisen und kreisfreien Städten die Lehrgangsplätze zu.
  • Die Kreis-/Stadtbrandräte (KBR/SBR) verteilen die Lehrgangsplätze im Feuerwehrbereich entsprechend den Erfordernissen in ihrem Bereich.
  • Informationen zur Anmeldung für einen Lehrgang finden Sie unter "Verwandte Themen".

  • Feuerwehr; Lehrgangsanmeldung

    Die Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns bieten den Feuerwehrdienstleistenden verschiedene Lehrgänge an. Die Lehrgangsverwaltung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde. Die Regierungen weisen den Landkreisen und kreisfreien Städten Lehrgangsplätze zu.

Stand: 03.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration