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Wenn Sie durch eine rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung einer Behörde in der ehemaligen DDR politisch verfolgt oder Opfer von Willkür geworden sind und Gesundheitsschäden erlitten haben, können Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV erhalten.
Bayerstr. 32
80335 München
80323 München
Richelstr. 17
80634 München
Postfach 200124
80001 München
Viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden von den Behörden des DDR-Staatsapparats oder der Sowjetischen Besatzungszone auf sehr unterschiedliche Weise politisch verfolgt oder willkürlich benachteiligt und schikaniert. Mitunter ging dies so weit, dass die Betroffenen gesundheitliche Schädigungen davongetragen haben, an denen sie bis heute leiden.
Eine solche gesundheitliche Schädigung kann zum Beispiel sein:
Wenn dies auf Sie zutrifft und keine Ausschlussgründe vorliegen, können Sie einen Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung haben.
Sie sind von diesen Leistungen ausgeschlossen, wenn Sie in der Vergangenheit selbst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder Ihre Stellung in schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie freiwillig als Denunziant oder als Spitzel für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) tätig waren, um daraus eigene Vorteile zu erlangen.
Die Leistungen der Sozialen Entschädigung umfassen die folgenden Leistungen:
Damit Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können, müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.
keine
Es gibt keine Frist.
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage