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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstraße 6
63808 Haibach
Postfach 1165
63802 Haibach