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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Große Kreisstadt Forchheim

Sachgebiet Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Sattlertorstr. 5
91301 Forchheim

Postanschrift

Postfach 85
91299 Forchheim