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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
13:00 Uhr - 16:30 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstr. 1 - 3
96138 Burgebrach
Hauptstr. 1 - 3
96138 Burgebrach