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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Kissing

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

Wir bitten um Verständnis, dass die Erreichbarkeit der einzelnen Fachbereiche - außerhalb des Einwohnermeldeamts – von den genannten Öffnungszeiten abweichen kann.

Hausanschrift

Pestalozzistr. 5
86438 Kissing

Postanschrift

Pestalozzistr. 5
86438 Kissing