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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Neuendettelsau

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Mit Termin: Dienstag / Mittwoch/ Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr https://www.neuendettelsau.eu/verwaltung-service/buergerdienste/online-terminbuchung

Hausanschrift

Johann-Flierl-Str. 19
91564 Neuendettelsau

Postanschrift

Johann-Flierl-Str. 19
91564 Neuendettelsau