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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Markt Triftern

Bürgerdienste

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Magistratsstr. 1
84371 Triftern

Postanschrift

Postfach 8
84368 Triftern