Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
16:00 Uhr - 18:00 UhrWir bitten um telefonische Terminvereinbarung!
Kirchstraße 3
85254 Sulzemoos
Kirchstraße 3
85254 Sulzemoos