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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Stadt Leutershausen

Haupt- und Personalverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch: Geschlossen

Hausanschrift

Alter Postberg 7
91578 Leutershausen

Postanschrift

Alter Postberg 7
91578 Leutershausen