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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Kirchplatz 4
91154 Roth
Postfach 1462
91142 Roth