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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Markt Regenstauf

Gewerbe- und Gaststättenrecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstr. 15
93128 Regenstauf

Postanschrift

Postfach 130
93122 Regenstauf