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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Rudolf-von-Hirsch-Straße 1
82152 Krailling
Postfach 1364
82142 Planegg