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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Möhrendorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Regulär geöffnet sind nur das Einwohnermeldeamt und das Bürgerbüro (Öffnungszeiten nachstehend)!

Alle anderen Ämter nur mit Terminvereinbarung nach vorheriger Vereinbarung per Telefon, oder E-Mail.

Hausanschrift

Hauptstraße 16
91096 Möhrendorf

Postanschrift

Hauptstraße 16
91096 Möhrendorf