Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 3
86556 Kühbach
Marktplatz 3
86556 Kühbach