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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Große Kreisstadt Deggendorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten gerne nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf

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Postfach 1920
94459 Deggendorf