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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach

Amt 3 - Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Stadtsteinacher Str. 17
95369 Untersteinach

Postanschrift

Postfach 10
95369 Untersteinach