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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Verwaltungsgemeinschaft Polling

Melde- , Gewerbe- und Passwesen sowie Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Monhamer Weg 1
84570 Polling

Postanschrift

Monhamer Weg 1
84570 Polling