Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Stadtplatz 1
88161 Lindenberg i.Allgäu
Postfach 1165
88151 Lindenberg i.Allgäu