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Krankenhausversorgung; Sicherstellung

Die Landkreise und kreisfreie Städte müssen die Krankenhausversorgung Ihrer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

Für Sie zuständig

Abteilungsübergreifende Aufgaben des Landkreises

Leistungsdetails

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben den Sicherstellungsauftrag für die Krankenhausversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen dafür sorgen, dass Krankenhäuser für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

Findet sich kein anderer Träger, müssen sie selbst das Krankenhaus betreiben.

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Bitte beachten Sie hierzu unsere Seite "Unternehmen des Landkreises" unter den weiterführenden Links.
Stand: 11.10.2024
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention