Ein Missbrauch einer Rufnummer kann vorliegen, wenn
- Sie unter einer kostenpflichtigen Rufnummer in eine Warteschleife geraten und Ihr Anliegen nicht bearbeitet wird.
- ein Unternehmen für Vertragsfragen als telefonischen Kontakt lediglich eine hochpreisige Rufnummer bereit stellt
- Sie eine telefonische Bandansage erhalten, die Sie zu einem Rückruf verlocken soll z.B. durch Mitteilung eines angeblichen Gewinns
- Sie mit belästigendem Anrufverhalten konfrontiert werden, z.B. bei Werbeanrufen an Sonn- und Feiertagen
- Verwirrende, fehlende oder fehlerhafte Preisangaben über die Verbindungskosten bei Anwahl einer teuren Rufnummer (z.B. (0)900er-Rufnummern, (0)180er-Rufnummern).
- Zu Beginn eines Telefongespräches nach der Anwahl teurer Rufnummern oder nach der Anwahl von Call by Call – Rufnummern keine oder eine falsche Preisansage genannt wird.
- Bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst keine Preisansage für die Verbindungskosten des weitervermittelten Gesprächs angesagt werden
- Bei einem Gespräch zu einer (0)900er-Rufnummer nach einer Stunde keine netzseitige Zwangstrennung der Verbindung erfolgt ist
- in postalischen Werbeschreiben eine erhebliche Irreführung des Adressaten erfolgt mit dem Zweck, eine Antwort unter der angegebenen Rufnummer abzugeben
- Sie unverlangte Werbe-SMS oder sonstige elektronische Werbenachrichten über Messenger (zum Beispiel über Facebook, Whatsapp, SIMSme, Threema oder Line) erhalten.
- Sie E-Mail-Spam erhalten, in dem Rufnummern beworben werden (unverlangte Werbe-E-Mails).
- Sie Fax-Spam erhalten, also unverlangte Werbe-Faxe.
- Sie Ping-Anrufe erhalten, also Anrufe, bei denen das Telefon nur kurz zu dem Zweck geklingelt hat, einen Rückruf zu provozieren
- durch ein Handy- oder Internetdialer von Ihrem Anschluss aus selbsttätig Verbindungen zu teuren Rufnummern hergestellt werden
- ihr Internetrouter oder Ihre Telefonanlage durch Dritte gehackt worden ist und in der Folge kostenpflichtige Verbindungen generiert werden oder
- Ihnen unerklärliche Rechnungsposten wie z.B. für Abodienste auf der Telefonrechnung abgerechnet werden.
Eine nachgewiesene rechtswidrige Nutzung der Rufnummer kann je nach Ausmaß des Verstoßes geahndet werden durch:
- Rüge oder Abmahnung,
- die Anordnung der Abschaltung von Rufnummern,
- Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote,
- Portierungsverbote,
- Geschäftsmodelluntersagung oder
- Schaltungsverbote.
Um den Rufnummernmissbrauch zu bekämpfen, sollten Sie der Bundesnetzagentur möglichst detaillierte Hinweise zu dem Sachverhalt des Rufnummernmissbrauches mitteilen. Vorhandene Unterlagen wie Einzelverbindungsnachweise oder Screenshots besuchter Internetseiten sind beizufügen.