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Eheschließung; Anmeldung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Ansprechpartner - Markt Bruckmühl

Aufgabenbereich 21 - Standesamt, Friedhofsverwaltung

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