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Eheschließung; Anmeldung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Ansprechpartner - Gemeinde Grabenstätt

1.5 Sozial- und Standesamtwesen

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