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Rechtsanwaltskammer; Beantragung der Aufnahme als europäische/-r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Die dauerhafte Niederlassung eines europäischen Rechtsanwalts zur Berufsausübung in Deutschland erfordert die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer.

Ansprechpartner - Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

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