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Wenn Sie eine Weiterbildung machen möchten und Sie aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung oder Hilfen brauchen, können Sie die Weiterbildung in einem Betrieb oder einer Einrichtung machen, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingerichtet ist.
Nägelseestraße 2
97816 Lohr a.Main
97024 Würzburg
Würzburger Straße 11
97753 Karlstadt
Würzburger Straße 11
97753 Karlstadt
Wenn Sie aufgrund von körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen, können Sie eine rehaspezifische Weiterbildung machen. Sie können Ihre Weiterbildung dann entweder
Leistungen zum Lebensunterhalt inklusive Sozialversicherung
Während Ihrer Weiterbildung sind Sie sozialversichert. Die Weiterbildungskosten bezahlt die Agentur für Arbeit, wenn die Bundesagentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die von Jobcentern betreut werden.
Je nach Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie während der Weiterbildung Übergangsgeld (SGB III) oder Bürgergeld (SGB II).
Weiterbildungsgeld
Während einer Umschulung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, erhalten Sie Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,00 EUR monatlich.
Ziel der Maßnahmen
Ziel der Weiterbildung ist es, durch Qualifizierung Ihre Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und eine gesundheitlich angemessene Beschäftigung zu finden. Folgende Maßnahmen sind möglich:
Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL)
Im RVL erhalten Sie Unterstützungsangebote, die Sie auf eine Umschulung vorbereiten. Darüber hinaus werden Sie bei der Suche eines geeigneten Umschulungsbetriebes unterstützt. Der RVL dauert regulär 3 Monate.
Berufliche Weiterbildung mit Abschluss
Durch eine Weiterbildung mit Abschluss Umschulung, können Sie einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen. Die Umschulungszeit umfasst meist 2/3 der regulären Ausbildungsdauer des Berufsziels. Gefördert wird die gesamte Umschulungsdauer. Sollten Sie Prüfungen wiederholen müssen und sich dadurch Ihre Umschulungszeit verlängern, verlängert sich auch die Förderung.
Wenn Sie eine betriebliche Umschulung absolvieren, werden Sie je nach Ihren individuellen Bedürfnissen sozialpädagogisch und zum Teil auch psychologisch begleitet. Ziel ist, dass Sie Ihre Umschulung erfolgreich abschließen und im Anschluss eine Arbeit finden.
Eine Bildungseinrichtung begleitet Sie während der gesamten Umschulungsdauer mit Unterrichts-, Förder- und Beratungsangeboten und hilft Ihnen bei Problemen in Berufsschule und Betrieb.
Wenn Ihnen eine betriebliche Umschulung nicht möglich ist, können Sie diese in einer Bildungseinrichtung beziehungsweise einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren.
Der theoretische Teil der Umschulung findet in der Bildungseinrichtung beziehungsweise der Einrichtung für berufliche Rehabilitation und in Berufsschulen statt. Bestandteil der Umschulung sind auch Stütz- und Förderunterricht sowie Angebote zur Prüfungsvorbereitung. Die praktischen Teile der Umschulung werden von Betrieben durchgeführt, mit denen gegebenenfalls ein Umschulungs- oder Kooperationsvertrag geschlossen wird.
Weiterbildungsprämien:
Wenn Sie eine Weiterbildung beginnen, mit der Sie einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erwerben, erhalten Sie für das Bestehen einer im Gesetz oder einer Verordnung geregelten Zwischenprüfung 1.000 EUR und für das Bestehen der Abschlussprüfung 1.500 EUR.
Berufliche Weiterbildung ohne Abschluss
Mit einer Weiterbildung ohne Abschluss können Sie Ihre Qualifikationen und Kenntnisse an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen.
Inhalt, Dauer und Ausrichtung von Weiterbildungsmaßnahmen ohne Abschluss sind vielfältig. Sie können Kenntnisvermittlung beinhalten, aber auch die Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme auf dem Arbeitsmarkt und betriebliche Phasen. Hierzu gehören auch Integrationsmaßnahmen.
Je nach Zielgruppe und Ausstattung verfügen die (Bildungs-) Einrichtungen über eigene Werkstätten, -büros und -betriebe mit behinderungsgerechter Arbeitsplatzgestaltung und betreuen Sie pädagogisch und zum Teil psychologisch.
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten zusätzlich Wohn- und Freizeitmöglichkeiten an und beraten bei arbeitsmedizinischen Fragen.
Ob Sie eine rehaspezifische Weiterbildung – im Betrieb oder in einer (Bildungs-)Einrichtung – machen können, hängt unter anderem davon ab,
wie sich der Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.
Wenn Sie eine rehaspezifische Weiterbildung absolvieren möchten, gelten folgende Voraussetzungen:
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit, welche Unterlagen Sie benötigen.
Damit Sie eine rehaspezifische Weiterbildung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:
Es fallen keine Kosten an.
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.
Die Agenturen für Arbeit entscheiden auch für Menschen, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) erhalten, über die Teilnahme an rehaspezifischen Weiterbildungen, wenn die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist.