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Abwasserentsorgung; Beantragung einer Genehmigung für die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlage

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

Formulare

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.

Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

Änderungen

  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage

bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

Die Stadt Schweinfurt betreibt zur Abwasserbeseitigung eine Entwässerungsanlage als öffentliche Einrichtung (u.a. Kanäle, Rückhaltebecken, Kläranlage). Zur Entwässerungsanlage gehören auch die Grundstücksanschlüsse bis zur Grenze der anzuschließenden Grundstücke. Abwasser ist das nach häuslichem, gewerblichem, landwirtschaftlichem oder sonstigem Gebrauch verunreinigte Wasser, und auch Niederschlagswasser, welches von bebauten oder befestigten Flächen abfließt. Nach den Bestimmungen der städtischen Entwässerungssatzung bedarf die Herstellung oder wesentliche Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage der Genehmigung durch die Stadt Schweinfurt. Hierzu ist in der Regel ein Entwässerungsantrag notwendig. Durch die Vorlage prüffähiger Unterlagen kann darüber entschieden werden, ob eine ordnungsgemäße Entwässerung des Grundstücks nach den anerkannten Regeln der Abwassertechnik gewährleistet ist. Ohne die Genehmigung der Entwässerung (getrennt nach Schmutzwasser und Regenwasser) darf mit dem Bau nicht begonnen werden.

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

  • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
  • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
  • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    • Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
    • Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

  • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
  • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

Die städtische Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sieht vor, dass Grundstückseigentümer, die die Möglichkeit haben, ihr Grundstück an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen, in der Regel (einmalige) Herstellungsbeiträge leisten müssen. Sie beteiligen sich damit nach dem Solidarprinzip (jeder Eigentümer im Einrichtungsgebiet wird herangezogen) an der Finanzierung dieser Einrichtung. Während sich die Schmutzwassergebühr in der Regel nach der aus dem Trinkwassernetz bezogenen Frischwassermenge errechnet, bemisst sich die Niederschlagswassergebühr nach der tatsächlich überbauten und befestigten Fläche, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird. Die Größe diese sogenannten "abflusswirksamen Flächen" ist in der Anlage zum Entwässerungsgesuch durch den Bauherrn mitzuteilen. Wesentliche Änderungen der abflusswirksamen Flächen (>300 m³ oder >10%) können auch separat mit einem Anpassungsantrag mitgeteilt werden.
Stand: 12.08.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz