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Kommunaler Schlachthof; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für den Schlachthof, der von einer Kommune betrieben wird.

Stadt Laufen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
83410 Laufen

Postanschrift

Rathausplatz 1
83410 Laufen