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Fahrschulerlaubnis; Beantragung

Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen

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