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Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert die Integration von zugewanderten Menschen mit einer Reihe von Projekten zur Wertevermittlung, darunter die Kursreihe „Leben in Bayern“ und die Projektreihe „Lebenswirklichkeit in Bayern“.
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Odeonsplatz 3
80539 München
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: - U-Bahnlinien: U3, U4, U5, U6 (Haltestelle: Odeonsplatz) - Buslinie: 100 (Haltestelle: Odeonsplatz)
80524 München
Marienstr. 21
90402 Nürnberg
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Gelingende Integration ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein friedliches Zusammenleben in Bayern. Neben der deutschen Sprache und der Integration in Ausbildung und Arbeit ist die Wertevermittlung ein wichtiger Baustein der Integration. Der Freistaat Bayern fördert daher die Durchführung vielfältiger Angebote zur Wertevermittlung.
Zweck
Zweck der Förderung ist es, Zuwanderinnen und Zuwanderern unsere Werte und Kultur näher zu bringen und verständlich zu machen, um sich besser im Alltag und in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Die Wertevermittlung umfasst dabei die Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung wie Demokratieverständnis, Gleichberechtigung und Toleranz, die Stärkung der Akzeptanz dieser grundlegenden Werte und Regeln sowie die Vermittlung von Wissen über unsere Kultur. Durch interkulturelle und interreligiöse Begegnungen und Austausch soll gegenseitiges Verständnis und das gesellschaftliche Miteinander gestärkt werden. Gleichzeitig wird mit der Förderung bezweckt, Neuzugewanderten mit praktischen Hilfen das Ankommen in der Gesellschaft zu erleichtern und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Partizipation aufzuzeigen.
Die Maßnahmen dienen damit dem Erhalt des sozialen Friedens und der Förderung grundlegender sozialer und kommunikativer Kompetenzen als wichtige Vorläuferfähigkeiten für weitere Integrationsschritte, insbesondere im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt.
Gegenstand
Im Rahmen des Zuwendungszwecks wird die projektbezogene Durchführung von Angeboten der Wertevermittlung und die Schulung des hierfür einzusetzenden Personals gefördert. Zu den geförderten Formaten zählen etwa Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. Die Angebote der Wertevermittlung sollen sowohl die Wissensvermittlung als auch praktische Beteiligungsformen umfassen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach den vom Bayerischen Finanzministerium veröffentlichten Personalausgabenhöchstsätzen.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung in der Regel in Höhe von maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung setzt eine Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers (Eigenanteil) in der Regel in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben voraus.
Zuwendungen nach der Förderrichtlinie Werteprojekte werden ohne Rechtspflicht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren sind die weiteren Anforderungen im Einzelnen der "Förderrichtlinie Werteprojekte" zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Der Antrag ist zusammen mit einer aussagekräftigen Projektbeschreibung und dem Ausgaben- und Finanzierungsplan dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) – Sachgebiet G2 – per E-Mail (Sachgebiet-G2@stmi.bayern.de) vorab zur Freigabe zuzusenden.
Nach Freigabe des Projekts durch das StMI ist der Antrag bei der Bewilligungsbehörde per E-Mail (Sachgebiet-15.integration@reg-mfr.bayern.de) einzureichen.
Die weiteren Einzelheiten zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der geltenden Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Die Regierung von Mittelfranken ist als Bewilligungsbehörde zuständig für die Durchführung des Förderverfahrens. Der Bewilligungszeitraum umfasst in der Regel ein Kalender- und Haushaltsjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
keine
Die Antragstellung soll in der Regel mindestens zwei Monate vor dem Projektbeginn erfolgen.
Eine Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist unbeschadet des Erfordernisses des Eigenanteils in Höhe von in der Regel 10 % möglich.
Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid
Der Freistaat Bayern gewährt eine Zuwendung zur Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit von Menschen mit Fluchthintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund.
Die gelingende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. guter Bleibeperspektive wird vom Freistaat Bayern durch spezielle Integrationsprojekte (sog. "besondere Maßnahmen") unterstützt. Besonders innovative Projekte können zeitlich befristet gefördert werden.