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Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.
                        Äußere Laufer Gasse 29 
                        90403 Nürnberg
                      
Äußere Laufer Gasse 29
90403 Nürnberg
                        Großgründlacher Hauptstraße 51 
                        90427 Nürnberg
                      
Großgründlacher Hauptstraße 51
90427 Nürnberg
                        Fischbacher Hauptstraße 121 
                        90475 Nürnberg
                      
Fischbacher Hauptstraße 121
90475 Nürnberg
                        Hans-Traut-Straße 8 
                        90455 Nürnberg
                      
Hans-Traut-Straße 8
90455 Nürnberg
Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.
Das Ersetzen der Einmal-PIN (diese enthält der PIN-Brief, der im Rahmen der Antragstellung in der Behörde ausgehändigt wird) in eine persönliche PIN kann im Rahmen der Aushändigung des Dokuments in der Behörde oder vom Betroffenen selbst am Smartphone oder an einem Bürgerterminal durchgeführt werden. Damit ist der Online-Ausweis einsatzbereit.
Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde, können Sie sich an jede Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden (z. B. Bürgerbüro, Rathaus). Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an die ausstellende oder zuständige Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.
Für die beantragende Person gilt folgende Voraussetzung:
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde (z. B. Bürgerbüro, Rathaus) in Verbindung.
In der Regel direkt bei Vorsprache bei der für Sie zuständigen Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde.
Die Aktivierung des Online-Ausweises ist nur bei der ausstellenden oder zuständigen bzw. das Setzen einer neuen PIN bei einer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde möglich.
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst als zusätzliches Angebot wurde zum 29.12.2023 ausgesetzt.
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.