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Sie müssen eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
            Wittelsbacherstraße 53
            
            83022 Rosenheim
        
                Postfach 100465
                
                83004 Rosenheim