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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
15:00 Uhr - 18:00 UhrDienstagnachmittag mit Terminvereinbarung
Kirchplatz 10
96175 Pettstadt
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