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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Schlossplatz 1
89264 Weißenhorn
Postfach 1361
89260 Weißenhorn