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Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, beteiligt sich Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten von Gesundheitskursen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Ihre Krankenkasse kann Ihnen einen Zuschuss zu den Kosten für Präventionskurse zahlen.
Präventionskurse gibt es in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum. Diese Gesundheitskurse sollen Sie zu einer gesunden Lebensweise motivieren und bei dieser unterstützen.
Welche Gesundheitskurse Ihre Krankenkasse bezuschusst, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse – zum Beispiel auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse. Dort erfahren Sie auch, wie hoch der Zuschuss ist. In der Regel unterstützen die Krankenkassen bis zu 2 Gesundheitskurse je Versicherten pro Jahr.
Einen Gesundheitskurs können Sie sich selbst aussuchen. Voraussetzung ist, dass dieser zertifiziert ist. Die Krankenkassen weisen auf entsprechende Kurse auf ihrer Internetseite hin. Auch bei zertifizierten Online-Kursen kann die Krankenkasse einen Zuschuss erbringen.
Ärztinnen und Ärzte können Versicherten die Teilnahme an einem Gesundheitskurs empfehlen.
Sie können einen Zuschuss für einen Gesundheitskurs für sich oder Ihr Kind beantragen, wenn
Sie haben regelmäßig an dem Gesundheitskurs teilgenommen.
Der Gesundheitskurs ist zertifiziert. Die Krankenkassen haben die Zentrale Prüfstelle Prävention damit beauftragt, Gesundheitskurse zu prüfen und zu zertifizieren.
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Gesundheitskurs bezuschusst wird, erfahren Sie in der Regel direkt beim Kursanbieter oder bei Ihrer Krankenkasse.
Den Antrag auf Zuschuss zu Gesundheitskursen können Sie per Post stellen sowie – bei vielen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
Sie bezahlen die Gebühr für den Kurs direkt beim Kursanbieter. Für den Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie nichts bezahlen.
Sie müssen den Antrag auf Zuschuss zu Gesundheitskursen spätestens 4 Jahre nach dem Kurs einreichen.
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 2 Werktage.