Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, beteiligt sich Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten von Präventions- und Gesundheitskursen.
Das Formular erhalten Sie für gewöhnlich vom Kursanbieter. Eine verbindliche Verwendung der Muster-Teilnahmebescheinigung ist ab 1. Januar 2026 vorgesehen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Das Formular erhalten Sie für gewöhnlich vom Kursanbieter. Eine verbindliche Verwendung der Muster-Teilnahmebescheinigung ist ab 1. Januar 2026 vorgesehen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Ihre Krankenkasse kann Ihnen einen Zuschuss zu den Kosten für Präventions- und Gesundheitskurse zahlen.
Präventions- und Gesundheitskurse gibt es in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum. Diese Gesundheitskurse sollen Sie zu einer gesunden Lebensweise motivieren und bei dieser unterstützen.
Welche Präventions- und Gesundheitskurse Ihre Krankenkasse bezuschusst, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse – zum Beispiel auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse. Dort erfahren Sie auch, wie hoch der Zuschuss ist. In der Regel unterstützen die Krankenkassen bis zu 2 Gesundheitskurse je Versicherten pro Jahr.
Einen Präventions- und Gesundheitskurs können Sie sich selbst aussuchen. Voraussetzung ist, dass dieser durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert ist. Die Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband weisen auf ihren Internetseiten auf entsprechende Kurse hin. Auch die Inanspruchnahme von zertifizierten Online-Kursen kann die Krankenkasse bezuschussen.
Ärztinnen und Ärzte können Versicherten die Teilnahme an einem Präventions- und Gesundheitskurs empfehlen.
Sie können einen Zuschuss für einen Präventions- und Gesundheitskurs für sich oder Ihr Kind beantragen, wenn
Sie haben regelmäßig an dem Präventions- und Gesundheitskurs teilgenommen.
Der Präventions- und Gesundheitskurs ist zertifiziert. Die Krankenkassen haben die Zentrale Prüfstelle Prävention damit beauftragt, Präventions- und Gesundheitskurse zu prüfen und zu zertifizieren.
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Präventions- und Gesundheitskurs bezuschusst wird, erfahren Sie in der Regel direkt beim Kursanbieter oder bei Ihrer Krankenkasse.
Den Antrag auf Zuschuss zu Präventions- und Gesundheitskursen können Sie per Post stellen sowie – bei vielen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
Sie bezahlen die Gebühr für den Kurs direkt beim Kursanbieter. Für den Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie nichts bezahlen.
Reichen Sie Ihren Antrag auf Bezuschussung möglichst zeitnah bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Ansprüche verjähren spätestens 4 Jahre nach der Teilnahme an dem Kurs.
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 10 Werktage.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.