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Europäischer Berufsausweis; Beantragung

Wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft im europäischen Ausland Ihrem Beruf nachgehen möchten, wird Ihnen auf Antrag in einem elektronischen Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen EU-Land der Europäische Berufsausweis ausgestellt.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern

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