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Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Sanderring 2
97070 Würzburg
Sanderring 2
97070 Würzburg
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg
93040 Regensburg
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst:
Das Studium kann nach Art. 19 BayLBG erweitert werden. Dies ist möglich durch folgende Fächer (vgl. § 92 LPO I):
Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik können Sie folgendermaßen erwerben:
Studium, Referendariat, Fach- /Förderlehrer, Quereinstieg, rechtliche Grundlagen
Die Lehrerbildung in Bayern ist schulartbezogen. Die unbefristete Beschäftigung an einer Schulart setzt grundsätzlich die Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart voraus. Damit unterscheidet sich Bayern von Bundesländern, die eine schulstufenbezogene Ausbildung anbieten.