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Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik

Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.

Für Sie zuständig

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Leistungsdetails

Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst:

  • das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS),
  • das Studium der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
  • das Studium zweier sonderpädagogischen Fachrichtungen (seit Studienbeginn WS 2020).

Das Studium kann nach Art. 19 BayLBG erweitert werden. Dies ist möglich durch folgende Fächer (vgl. § 92 LPO I):

  • eine sonderpädagogische Qualifikation (d. h. eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung),
  • Didaktik der Grundschule,
  • Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
  • ein geeignetes Unterrichtsfach (z. B. DaZ, Englisch, Informatik),
  • eine nachträgliche Erweiterung (z.B. Beratungslehrkraft, Schulpsychologie) gemäß § 92 Abs. 3 LPO I.

Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik können Sie folgendermaßen erwerben:

  • durch die erfolgreiche Ablegung der Ersten Lehramtsprüfung für Sonderpädagogik an der Universität
  • sowie darauf aufbauend durch die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes für das Lehramt für Sonderpädagogik (Referendariat) mit anschließender erfolgreicher Ablegung der Zweiten Staatsprüfung.

  • Lehrerbildung; Informationen

    Die Lehrerbildung in Bayern ist schulartbezogen. Die unbefristete Beschäftigung an einer Schulart setzt grundsätzlich die Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart voraus. Damit unterscheidet sich Bayern von Bundesländern, die eine schulstufenbezogene Ausbildung anbieten.

Stand: 24.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus