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Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
und
13:00 Uhr - 16:30 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 9
91619 Obernzenn
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