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Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
und
15:00 Uhr - 18:00 UhrDienstagnachmittag mit Terminvereinbarung
Kirchplatz 10
96175 Pettstadt
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