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Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Große Kreisstadt Kitzingen

SG 60 Bauverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Schulhof 2
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen