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Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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Stadtplatz 2
84347 Pfarrkirchen
Postfach 1360
84343 Pfarrkirchen