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Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Ansprechpartner - Gemeinde Bessenbach

Aufgabenbereich 33 - Liegenschaften/Versicherungen

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