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Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
und
15:00 Uhr - 17:30 Uhr
Rathausplatz 1
85101 Lenting
Postfach 1162
85099 Lenting