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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim

Vermietung durch die Gemeinde: Zuständig Frau Antje Rupp; Verpachtung durch die Gemeinde: Zuständig Herr Bastian Krämer
Stand: 22.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales